Hätte, hätte, Lieferkette – Herausforderungen und Chancen für die Industrie 2023
FaktencheckAm 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz zielt auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Lieferketten von Unternehmen ab. CSR, das heißt Corporate Social Responsibility, oder ESG-Kriterien, das heißt Environment, Social und Governance (deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), nehmen eine wichtige Rolle in Industrieunternehmen ein, auch entlang der Lieferkette.
Das LkSG soll die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte gemäß des Koalitionsvertrages verbindlich umsetzen. Kurzum: Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards innerhalb ihrer Lieferketten sicherzustellen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden.
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