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Seit dem 1. Juni 2024 ist es für Personen aus Drittstaaten – also außerhalb der EU / EWR oder Schweiz – möglich, mithilfe der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) nach Deutschland einzureisen, um hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Auch für Unternehmen bietet dies neue Möglichkeiten Fachkräfte, die aus dem Ausland kommen und in Deutschland arbeiten möchten, zu beschäftigen. Zusätzlich zu dem neuen Visumverfahren ermöglicht die Chancenkarte den Arbeitnehmer*innen die Fachkraft vor Ort kennenzulernen und den Prozess der Einreise zu überspringen. Dadurch kann frühzeitig mit dem Onboarding gestartet werden.
In einem neuen Flyer hat das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ die wichtigsten Fragen zur Chancenkarte aus Sicht von Unternehmen beantwortet. Dazu gehören Fragen zum Bewerbungsprozess, den Voraussetzungen für Arbeitgeber*innen und den Wechsel des Aufenthaltstitels der Fachkraft.
Der Flyer kann ab sofort heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung finden Sie hier: Flyer zur Fachkräfteeinwanderung und weitere Informationsmaterialien.
Welche Voraussetzungen Fachkräfte erfüllen müssen, um eine Chancenkarte zu erhalten und wie das dazugehörige Punktesystem funktioniert, erklärt das Portal Make it in Germany.