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Ein Jahr mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Veranstaltungsrückblick

„Zukunftsweisend“, „längst überfällig“, „noch zu wenig genutzt“ – diese Worte nannten Teilnehmende des virtuellen Austausches im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (kurz: FEG), das im März 2020 in Kraft getreten ist. Das erste Jahr mit dem neuen Gesetz lief wegen der Pandemie anders als erwartet. Trotzdem ist in Sachen Fachkräfteeinwanderung in Deutschland einiges passiert.

Wo stehen wir nach einem Jahr FEG und wie geht es hier zukünftig weiter? Diese Fragen wurde im Austausch zwischen Wirtschaft, Politik und IHK-Organisation am 7. Mai 2021 mit über 200 Teilnehmenden nachgegangen. In Live-Interviews berichteten Unternehmen von ihren Erfahrungen und Herausforderungen bei der Beschäftigung internationaler Fachkräfte. Im Anschluss diskutierten Vertreter:innen aus IHKs, Verwaltung und zuständigen Stellen in einem Panel erste Erkenntnisse aus der FEG-Umsetzung in Zeiten von Corona und identifizierten mögliche Stellschrauben für das nachhaltige Gelingen der Fachkräfteeinwanderung. Abgerundet wurde diese Diskussion in einem zweiten Panel mit Vertreter:innen aus vier der an der FEG-Entstehung beteiligten Ministerien, die einen Ausblick auf die Zukunft des Gesetzes gaben. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom DIHK e. V. und den Projekten der DIHK Service GmbH „Unternehmen Berufsanerkennung“, „ProRecognition“ und „Hand in Hand for international Talents“.

Lesen Sie den vollständigen Artikel mit mehr Informationen zu den diskutierten Inhalten der Interviews und Panels hier.

In diesem Video (YouTube) erhalten Sie einen Überblick über die Unterstützungsangebote der DIHK Service GmbH bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes.

Kontakt

Verena Maisch Projektreferentin | Unternehmen Berufsanerkennung