Anerkennungspartnerschaft ermöglicht Einreise nach Deutschland ohne vorherige Berufsanerkennung
Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten können seit diesem Jahr im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft, ohne vorherige Anerkennung ihrer Berufsqualifikation, nach Deutschland einreisen. Die seit März geltende, neue Regelung erlaubt es, das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise zu starten. Der neue Info-Flyer des Projekts „Unternehmen Berufsanerkennung“ (UBA) erklärt die Anerkennungspartnerschaft step-by-step und hilft so dabei, Unternehmen fit für diesen neuen Weg der Fachkräfteeinwanderung zu machen.
Die Anerkennungspartnerschaft ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Fachkraft und Arbeitgeber*in. Die internationale Fachkraft verpflichten sich, nach der Einreise einen Anerkennungsantrag zu stellen und das Anerkennungsverfahren aktiv zu betreiben. Das Anerkennungsverfahren vergleicht die ausländische Berufsausbildung mit einem deutschen Referenzberuf und bescheinigt eine (teilweise oder volle) Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die internationale Fachkraft hat eine mindestens zweijährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen, Deutschkenntnisse auf Sprachniveau A2 und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für höchstens ein Jahr ausgestellt und kann bei Bedarf um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlängert werden.
Durch die Anerkennungspartnerschaft kann eine internationale Fachkraft schneller nach Deutschland einreisen und direkten Kontakt mit der zuständigen Anerkennungsstelle aufnehmen sowie regionale Unterstützungsangebote nutzen.