10 Jahre Berufsanerkennung
Heute wird das Anerkennungsgesetz 10 Jahre alt. Im Rahmen dieses Jubiläums hat das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ mit Ute Lachmayer über ihre Erfahrungen bei der Beratung von internationalen Fachkräften gesprochen. Sie ist Referentin International, Welcome Center und zuständige Anerkennungsberaterin an der IHK für Rheinhessen.
Frau Lachmayer, erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Anerkennungsfall? Wie lief dieser ab?
Ute Lachmayer: Daran erinnere ich mich noch sehr gut. Das Gesetz BQFG, das die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse regelt, trat am 1. April 2012 in Kraft. Das war ein Sonntag. Als ich dann am Montagmorgen mein E-Mail-Postfach öffnete, erwartete mich bereits die erste Anfrage: Ein Erdöltechniker aus Russland hatte direkt am Sonntag geschrieben, wie sein Berufsabschluss in Deutschland anerkannt werden kann.
Was hat sich seit Ihrem ersten Anerkennungsfall vor fast 10 Jahren geändert?
Ute Lachmayer: Das Thema ist bekannter geworden – bei Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen ebenso wie bei den Unternehmen. Ich erinnere mich an erste Telefonate mit Betrieben, die noch keine Gleichwertigkeitsbescheide kannten und damals nicht wussten, wie sie diese einordnen sollten. Mittlerweile hat man längst erkannt, dass mit dem Zertifikat eine Einschätzung der Fähigkeiten und Kompetenzen möglich ist, die mit dem ausländischen Berufsabschluss erworben wurden. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bedeutung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zugenommen. Das Thema ist dadurch noch einmal mehr in den Fokus gerückt. Das Zertifikat über die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses zählt heute zu den Standard-Dokumenten bei Bewerbungsunterlagen.
Im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es auch immer mehr Fachkräfte, deren Berufsqualifikation als teilweise gleichwertig anerkannt wird. Wie unterstützen Sie diese Fachkräfte?
Ute Lachmayer: Die Industrie- und Handelskammern unterstützen dabei, einen Qualifizierungsplan zu entwickeln. Dieser gibt Orientierung, wie die festgestellten Unterschiede ausgeglichen werden können. Wir beraten die Antragstellenden und auch die Unternehmen, welche Wege sie gehen können und welche Inhalte die Anpassungsqualifizierung haben sollte. Darüber hinaus ist die IHK für Rheinhessen Mitglied bei UBAconnect: Mitmachen kann jedes Unternehmen, das bereit ist, Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung einzustellen und unter Umständen auch selbst Teile der Nachqualifizierung zu übernehmen.
Das ganze Interview, inkl. Tipps für einen erfolgreichen Anerkennungsantrag können Sie hier auf der Seite von „Unternehmen Berufsanerkennung“ lesen.